Allgemeine Transport- und Geschäftsbedingungen der

CMI Cargo Market International GmbH

Wichtige Hinweise

Die Cargo Market International GmbH (im Folgenden CMI) vermittelt namens und Vollmacht der von ihr vertretenen Luftverkehrsgesellschaften Beförderungsverträge durch die Buchung von Frachtsendungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Transport- und Geschäftsbedingungen(im Folgenden AGB). CMI verpflichtet sich zur Organisation der Beförderung der bei ihr gebuchten Sendungen und übergibt hierfür die Sendungen an einen geeigneten Frachtführer. Die Auswahl des zu vermittelnden Frachtführers bleibt dem Kunden vorbehalten. CMI selbst verspricht keine Beförderungsleistung und auch keinen Beförderungserfolg. Insbesondere handelt CMI nicht als vertraglicher Frachtführer.

Unter Sendungen im Sinne dieser AGB sind Dokumente oder Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von CMI gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff „Frachtbrief" im Sinne dieser AGB umfasst auch alle manuell oder maschinell erstellten Auftrags- und Beförderungsscheine, Sendungsetiketten sowie Luftfrachtbriefe und andere Frachtbriefe. Diese AGB gelten stets als Bestandteil eines Frachtbriefs. Die Beförderung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Kunde weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. Diese AGB werden als Druckversion sowie elektronisch unter www.cmi-cgn.de zur Verfügung gestellt.

Vom Versand ausgeschlossene Güter

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), ICAO (International Civil Aviation Organisation) sowie einer zuständigen Behörde oder anderen Organisationen als Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft sind; oder für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde; Oder deren Beförderung gegen Aus- oder Einfuhrbestimmungen verstößt (solche können auf deutschen, ausländischen, internationalen, devisenrechtlichen oder anderen Vorschriften beruhen); oder deren Inhalt der durch CMI vermittelte Frachtführer aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen nicht befördern kann.

Verpackung

Der Kunde hat die Sendung ordnungsgemäss zu verpacken, so dass der Inhalt der Sendung für die Dauer und Art der Beförderung entsprechend geschützt ist. Für Schäden an der Verpackung sowie für Schäden an ungenügend verpackten Sendungen haftet CMI nicht, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter von CMI oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

Inspektionsrecht

CMI ist berechtigt, Sendungen zu überprüfen oder sie bei Vorliegen einer berechtigten Interesses zu öffnen. Insbesondere ist CMI berechtigt, Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung gemäss Abs. 1 von der Beförderung ausgeschlossen ist und eine Sendung zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung, obgleich der Inhalt anders bezeichnet ist, gemäss Abs. 1 von der Beförderung ausgeschlossen ist.

Preise und Zahlungen

Die Beförderungskosten berechnen sich auf der Grundlage des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es CMI vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen und nachzumessen. Der Beförderungspreis einschliesslich etwaiger Zuschläge ist vom Kunden oder seinem Bevollmächtigen bei der Einlieferung der Sendung vorbehaltlich der Vereinbarung einer anderen Zahlungsart in bar zu entrichten. Soweit die Zahlung gegen Rechnung vereinbart worden ist, ist der Rechnungsbetrag 5 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Abzüge dürfen nicht vorgenommen werden.

Haftung

CMI trifft keinerlei Haftung aus dem vermittelten Beförderungsvertrag. Diesbezügliche Ansprüche (Verlust, Zerstörung, Beschädigung, Verzögerung) bestehen nur gegenüber dem Frachtführer. Ansprüche sind entweder bei diesem direkt oder bei CMI anzumelden. Im Falle der Schadensmeldung gegenüber CMI, nimmt diese die Meldung zur Weiterleitung an den Frachtführer entgegen.

Beanstandungen bei offenkundigen Schäden sind auf dem Frachtbrief zu vermerken. CMI übernimmt ebenfalls keine Haftung bei der Verletzung von Zollbestimmungen durch den Kunden im Rahmen der vermittelten Beförderung. Der Kunde hat sich selbst über die entsprechenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen zu informieren und auf deren Einhaltung für die gesamte Beförderung und für alle beteiligten Länder, insbesondere auch für Transitländer zu achten.

Eine Haftung von CMI aufgrund von fehlerhafter Vermittlungsleistung besteht nur im Rahmen der nachfolgenden Regeln. Sollte es infolge von Fehlern in der Vermittlungsleistung zu Schäden kommen, ist die Haftung von CMI für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern Schäden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch CMI oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Jegliche Haftung von CMI ist – abgesehen von den Fällen vorsätzlichen Handelns – beschränkt auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden.

CMI haftet nicht für Verlust oder Schäden am Frachtgut sowie Personen – und Körperschäden, Ausfall von Flügen oder jedweden anderen Schäden, die dem Kunden oder Dritten infolge höhere Gewalt entstehen.

Hierzu gehören, ohne hierauf beschränkt zu sein:
  • Schlechtwetter, Verhaftung, gerichtliche Beschlagnahme, Streiks oder andere für CMI nicht vorhersehbare Ereignisse.

    Hierzu zählen insbesondere:
    Krieg, Bürgerkrieg, zivile Unruhen, oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
  • Terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen. Hierunter fallen jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen oder einen Teil derselben Einfluss zu nehmen;
  • Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoheitlicher Hand;
  • Gefahren aus der Verwendung – gleich durch wen – von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.

Datenspeicherung

CMI ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten (wie Adresse, Branche, Paketnummer etc.), Entgeltdaten (Tarif- und Wertangaben) sowie notwendige Zusatzangaben (wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zu erfassen, zu speichern und an staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen weiterzugeben. Die gespeicherten Daten dürfen im Hinblick auf die Werbung für andere Dienstleistungen und Produkte von CMI verwendet werden. Es wird gewährleistet, dass hierbei die Bestimmungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden.

Abtretung von Ersatzansprüchen/Freistellung

Soweit CMI gegenüber dem Kunden haftet, tritt der Kunde etwaige Ansprüche gegen den Empfänger der Sendung und den Drittschädiger an CMI ab. Darüber hinaus stellt der Kunde CMI von Regressansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde seine Obliegenheiten gegenüber CMI verletzt hat. Ferner stellt der Kunde CMI frei von jeder Haftung für Beschädigungen des Eigentums Dritter, die auf die Nichteinhaltung der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Frachtführers durch den Kunden zurückzuführen sind.

Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Liegt bei einer Luftbeförderung das Endziel oder ein Zwischenstopp an einem anderen Land als dem Absenderland, können die zwingenden Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12.10.1929 (WA) in ihrer jeweils gültigen Fassung oder Übereinkommens von Montreal vom 28.05.1999 (MÜ) zur Anwendung kommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung des Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) vom 09.05.1980 oder den Vorschriften des am 19.05.1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im Internationalen Strassengüterverkehr (CMR) unterliegen. Diese internationalen Abkommen begrenzen in den meisten Fällen die Haftung bei Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung des Transportgutes.

Gerichtsstand

Ist der Kunde als Kaufmann im Rahmen seines Handelsgeschäft tätig geworden oder handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Troisdorf.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder zukünftig werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesen Fällen tritt an deren Stelle ohne weiteres eine solche Vertragsbedingung, die dem jeweiligen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. Es gilt dann eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrags am nächsten kommt.